WEG Verwaltung

Bei einer Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz von Wohn-, Gewerbe- und Sondereigentumseinheiten sind die Aufgaben, die ein Verwalter im Sinne einer „ordentlichen“ Verwaltung zu erfüllen hat, in den §§ 27 und  28 WEG geregelt.

Dabei steht bei uns die Kundenzufriedenheit im Vordergrund, wir verwalten mit Herz und Verstand als wäre wir selbst Eigentümer.

Als Basis-Service führen wir neben anderen Aufgaben folgende Kernaufgaben für Sie aus:

Unsere Aufgaben

Kaufmännische Verwaltung

Organisatorische Verwaltung

Technische Verwaltung

Rechtliche Verwaltung

Kaufmännische Verwaltung

Organisatorische Verwaltung

Technische Verwaltung

Rechtliche Verwaltung

Rechtliche Verwaltung