WEG Verwaltung
Bei einer Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz von Wohn-, Gewerbe- und Sondereigentumseinheiten sind die Aufgaben, die ein Verwalter im Sinne einer „ordentlichen“ Verwaltung zu erfüllen hat, in den §§ 27 und 28 WEG geregelt.
Dabei steht bei uns die Kundenzufriedenheit im Vordergrund, wir verwalten mit Herz und Verstand als wäre wir selbst Eigentümer.
Als Basis-Service führen wir neben anderen Aufgaben folgende Kernaufgaben für Sie aus:
Unsere Aufgaben
Kaufmännische Verwaltung
Organisatorische Verwaltung
Technische Verwaltung
Rechtliche Verwaltung
Kaufmännische Verwaltung
- Ordnungsgemäße Buchführung
- Führung der Rücklagekonten
- Überwachung der Hausgeldzahlungen
- Ausführung aller Zahlungen der WEG
- Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans
Organisatorische Verwaltung
- Durchführung der Eigentümerversammlung
- Führung der Beschluss-Sammlung
- Regelmäßige Korrespondenz mit den Eigentümern & dem Verwaltungsbeirat
- Kooperatives Beschwerdemanagement
Technische Verwaltung
- Zustandsüberwachung des Objektes
- Angebotseinholung für bauliche Maßnahmen
- Überwachung und Abnahmen im Rahmen der Instandhaltung
- Abstimmung mit der Verwaltungsbeirat und Projektsteuerung
- Abwicklung von Versicherungsfällen
Rechtliche Verwaltung
- Verhandlung & Abschluss von Versicherungsverträgen
- Verhandlung & Abschluss von Wartungsverträgen
- Weiterbildung zu gesetzlichen Themen
- Betreuung der WEG in Rechtsfällen